Lehrertisch mit AZAV-Schriftzug an Tafel

AZAV-Zertifizierung für Fahrschulen

Wir sind auf Fahrschulen spezialisiert!

Bei Fahrschulen können wir durch unser Prüfsystem garantieren, dass Doppelprüfungen vermieden werden und so kostengünstig und schnell allen Bedürfnissen von Fahrschulen beim Erwerb der AZAV-Zertifizierung gerecht werden.

Fahrschulen sind von der Förderung durch die Agenturen für Arbeit in besonderer Weise betroffen. Sie vermitteln die Qualifikation von Berufskraftfahrern mit dem zusätzlichen Ziel, die Stellung des Teilnehmers am Arbeitsmarkt zu stärken oder die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Der Unterricht ist deshalb nicht komplett vergleichbar mit normalen Bildungsgängen, da die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer eine ungleich höhere Bedeutung haben und die Unterrichtssituation im Praxisteil eine Lehrer/Schüler-Relation von 1/1 ist. Zudem ist vieles bereits gesetzlich geregelt.

Unsere Prüfmethoden bei Fahrschulen

Unsere Prüfmethoden tragen den Besonderheiten von Fahrschulen Rechnung und vermeiden teure Doppelprüfungen. Auch die Bewertung der Kosten gründet sich auf unserer Erfahrung mit Fahrschulen. Die Forderung nach der Einhaltung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird bei uns mit Sorgfalt nach den Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III geprüft, sie berücksichtigen dabei eigene Kostenvergleiche und die individuellen Gegebenheiten vor Ort. Wir haben für Fahrschulen ein Prüfverfahren entwickelt, das den Besonderheiten der Fahrschulen im Vergleich zu den übrigen Trägern der Weiterbildung Rechnung trägt.

Gesetzliche Vorgaben im AZAV-Kontext

Fahrschulen unterliegen einer Aufsicht durch die Anerkennungsbehörde. Unterrichtsinhalte und Durchführung sind bei der Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung bereits weitgehend durch das Fahrlehrergesetz FahrlG geregelt. Die Durchführungsverordnung zum FahrlG trifft Festlegungen zu Themen wie Unterrichtsräumen und Lehrmitteln.

Die Fahrlehreraus- und -fortbildung ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Befolgt man zudem noch die Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III, der ein QM-System nach ISO 9001 ausdrücklich nicht vorschreibt, ergibt sich ein gezieltes Zertifizierungsverfahren. Es kann sich auf die Hauptaspekte der Systemforderungen und der verordnungsgemäßen Planung und Umsetzung der Bildungsmaßnahmen konzentriert werden.

Vorgehensweise bei der AZAV-Zertifizierung von Fahrschulen

  1. Der Entschluss zur Zertifizierung steht am Anfang. Wenn die entsprechenden sächlichen und personellen Voraussetzungen vorliegen, können Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis, Zusatzqualifikationen (Flurförderer, Ladekran, Ladungssicherung, ADR ..), die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG, oder Bildungsmaßnahmen nach dem Förderprogramm “WeGeBau” geschult werden.
  2. Entschließen Sie sich zur Zusammenarbeit mit uns, erhalten Sie einige Handreichungen zum Ablauf und zur Einrichtung des QM-Systems nach AZAV. Unter anderem eine komplette Checkliste, die später Leitfaden des Auditors sein wird.
  3. Die nun folgende Einrichtung des QM-Systems soll dazu führen, dass alle Beteiligten die Regeln für ihr Handeln kennen, einhalten und bei der ständigen Verbesserung mitwirken. Dabei stellt sich die Frage "Wie muss ein solches QM-System aussehen?"
  4. Die Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III haben eindeutig bestimmt, dass ein QM-System nach ISO 9001 nicht vorgeschrieben ist. Wir schreiben deshalb keine bestimmte Form des QM-Systems vor. Entscheidend ist, dass die Forderungen der AZAV erfüllt sind. Natürlich hat ein QM-System einige unverzichtbare Kennzeichen, wie die Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen und das Handbuch mit den mitgeltenden Dokumenten zur Lenkung der Verfahren.
  5. Die Einrichtung des QM-Systems schließt ab mit dem Selbstprüfungsinstrument Internes Audit und dem Managmentbericht.
  6. Das eigentliche Zertifizierungsaudit beginnt in Abstimmung mit dem eingesetzten Auditor. Er fordert die Dokumentation an, prüft, und entscheidet in einem Audit der Stufe 1 über die Bereitschaft des Trägers zur Zertifizierung.
  7. Das eigentliche Zertifizierungsaudit erstreckt sich über einen Tag und kann auch die Zulassung von Maßnahmen beinhalten.
  8. Empfielt der Auditor die Zertifizierung, fällt die Zentrale die Entscheidung und die Zertifikate können erteilt werden.
  9. Die jährliche Überwachung durch die Zertifizierungsstelle sichert die ständige Einhaltung der eigenen Regeln. Ein Prüfgegenstand sind die internen Audits.

Zeitlicher Aufwand und Kosten

Bestehen schon prozessorientierte und dokumentierte Strukturen, kann die Vorbereitung in wenigen Wochen abgeschlossen sein. In der Regel sind aber mehrere Monate für den Aufbau des QM-Systems, die Maßnahmenkonzeption und die Durchführungsplanung nötig. Die Kosten für die Zertifizierung sind an die Mitarbeiterzahl gebunden. Fahrschulen liegen meist unter 5 Mitarbeitern und daher im untersten Kostenbereich.