Lehrertisch mit AZAV-Schriftzug an Tafel

AZAV-Zertifizierung für Bildungsträger

Das AZAV-Zertifikat eröffnet Trägern der beruflichen Weiterbildung den Zugang zum geförderten Weiterbildungsmarkt. Die "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZAV", in 2004 als Verordnung zum §84, §85 SGB III erlassen, sollte zunächst nur Weiterbildungsträger auswählen, die durch ihre Weiterbildungsmaßnahmen Arbeitslosen wieder in Arbeit verhelfen können.

Gesetzliche Änderungen haben dazu geführt, dass heute das Aufgabenfeld der AZAV-zertifizierten Bildungsträger wesentlich umfassender geworden ist. Sie bieten Kurse an, die in Arbeit befindlichen Personen den Arbeitsplatz sichern sollen (z.B. WeGeBau), sie qualifizieren während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (FbW während Kurzarbeit), sie führen ESF-geförderte Maßnahmen durch (ESF-BA-Programm) und sie sichern die Integration von Zugewanderten..

Darüberhinaus hat sich die AZAV-Zulassung als Gütesiegel für Anbieter von Bildungsmaßnahmen entwickelt. Wichtige Nachfrager nach Weiterbildung (BfW, Bafög) erkennen in der AZAV ein sinnvolles Prüfinstrument für Qualität in der Weiterbildung.

AZAV-zertifizierte Träger haben nachgewiesen, dass

  • sie wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sind,
  • die Qualifikation der Leitung und der Lehrkräfte den Anforderungen entspricht,
  • ihre Bildungsmaßnahmen arbeitsmarktorientiert konzipiert sind,
  • die Durchführung der Maßnahmen auf individuelle Förderung der beruflichen Qualifikation angelegt ist,
  • ihre interne Organisationsstruktur nach einem anerkannten System zur Sicherung der Qualität aufgebaut ist,
  • ihr QM-System ständig überwachen und extern überwachen lassen,
  • Umfang und Kosten ihrer Maßnahmen nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konzipieren.