Nutzung des TQCert-Logos

Vorgabe zur Verwendung des Zertifizierungslogos der TQCert GmbH, des TQCert GmbH Zertifikats und der TQCert GmbH Urkunde durch von uns zertifizierte / zugelassene Kunden

Diese Zeichensatzung und die damit verbundene Verwendung des Zertifizierungslogos, der Zertifikate und Urkunden von TQCert GmbH gilt für folgende Kunden:

  • Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 uns zertifiziert wurde.
  • Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem nach AZWV/AZAV durch uns zugelassen wurde.
  • Kunden, deren Maßnahmen nach AZWV/AZAV durch uns zugelassen wurden.
  • Kunden, die eine Personalzertifizierungsprüfung (QF, QB, QM, IQA und QA) bei der TQCert GmbH abgelegt haben.
  • Kunden, die eine Personalzertifizierungsprüfung SCC Doc. 17 bzw. Doc. 18 bei der TQCert GmbH abgelegt haben.
  • Kunden, die Zertifizierungsprüfungen im Bereich der DIN EN 1591-4 (Flansche und ihre Verbindungen) bei uns abgelegt haben.
  • Kooperationspartner und somit Anbieter von Lehrgängen für QM- Fachpersonal und operativ tätiges Personal im SGU-Bereich, die durch uns zugelassen wurden.

Nach dem Zugang Ihres Zertifikats bzw. Ihrer Urkunde von TQCert GmbH sind Sie berechtigt, unser Zertifizierungslogo werbend zu verwenden. Hinweis: Die Nutzung von Logos der Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist grundsätzlich untersagt! Bei der Verwendung des Zertifizierungslogos der TQCert GmbH, der Zertifikate und Urkunden sind folgende Vorgaben zwingend zu beachten:

  1. Die Nutzungsberechtigung des Zertifizierungslogos TQCert GmbH, der Zertifikate und der Urkunden ist auf den Geltungsbereich und Geltungsdauer des Zertifikats / der Urkunde beschränkt.
  2. Das Zertifikat und/oder die Urkunde darf das Unternehmen werbend herausstellen, indem es:
    1. das Original-Zertifikat und/oder -Urkunde in gerahmter Form im Unternehmen aushängt,
    2. das Zertifikat und/oder -Urkunde als Ganzes (nicht ausschnittsweise) in Werbematerialien und auf der Homepage oder anderem geschäftlichen Material verwendet.
  3. Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH findet nur Einsatz bei geschäftlichen Zwecken und zwar lediglich auf Unterlagen für die geschäftliche Korrespondenz und bei Zwecken der Werbung.
  4. Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH darf nicht unmittelbar auf einem Produkt angebracht oder in einer Weise verwendet werden, durch die der Eindruck entstehen kann, dass es sich auf die Konformität eines Produktes mit dem zugrunde gelegten Regelwerk bezieht.
  5. Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH darf nur gemeinsam mit dem Namen des Unternehmens, dem Geltungsbereich und mit der TQCert GmbH -Zertifikats/Urkunden-Nummer verwendet werden.
  6. Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH darf grafisch nicht geändert werden und bei Größenänderung nicht verzerrt dargestellt werden. Des Weiteren darf es nicht in einer Größe verwendet, für die das Zertifizierungslogo TQCert GmbH nicht geeignet ist und zu einer unscharfen oder pixeligen Abbildung führt. Bei Problemen mit der Darstellung ist die TQCert GmbH zu kontaktieren und Rücksprache zu halten.
  7. Die TQCert GmbH wird im Rahmen Ihrer Möglichkeit auf die korrekte Darstellung und Verwendung achten. Bei Verstößen gegen die aufgeführten Bedingungen hat die TQCert GmbH das Recht, je nach Schwere des Verstoßes folgende Maßnahmen zu ergreifen:
    • schriftliche Mahnung
    • schriftliche Mahnung mit Auflagen
    • Androhung des Entzuges der Zertifizierung / Zulassung
    • Entzug der Zertifizierung / Zulassung
    • außerordentliche Kündigung
  8. Das Zertifizierungslogo-TQCert GmbH, die Zertifikate und die Urkunden dürfen nicht auf Rechtsnachfolger oder auf andere Organisationen übertragen werden.
  9. Nach Aussetzung, Entzug oder Annullierung einer Zertifizierung muss der Auftraggeber jede Werbung mit der Zertifizierung einstellen und Zertifikate und Urkunden an die TQCert GmbH zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

Die Logos können bei der TQCert GmbH angefordert werden