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Die Bundesagentur für Arbeit hat den Umsetzungshinweis 1/2026 mit Gültigkeit ab 15.01.2026 bekannt gemacht.
Dieser ersetzt die Umsetzungshinweise 1/2016 (Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber / Betriebliche Lernphasen) sowie 2/2016 (Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde) und gilt für Maßnahmezulassungen ab 01.07.2025.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Umsetzungshinweis 1/2026
Auch wenn formal der Umsetzungshinweis 1/2026 mit Gültigkeit ab 15.01.2026 anzuwenden ist, folgt er inhaltlich der letztmalig angepassten Beiratsempfehlung (Stand: 10.06.2025). Es ergibt sich durch den Umsetzungshinweis grundsätzlich kein neuer Sachverhalt.
Die gesetzliche Grundlage für die Anwendung ergibt sich aus § 6 Absatz 2 AZAV, wonach die Bundesagentur für Arbeit den fachkundigen Stellen Umsetzungshinweise zur Verfügung stellen kann, die diese bei der Prüfung berücksichtigen. Sie hat dabei die Empfehlungen des Beirats nach § 182 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Stand: 16.01.2026
Die aktuellen Empfehlungen des Beirats zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem SGB III bieten aktualisierte Richtlinien, um die Qualität und Einheitlichkeit bei der Arbeitsmarktintegration und Weiterbildung zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben sind Neuerungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Träger- und Maßnahmezulassung im Rahmen der Arbeitsförderung. Werfen Sie einen Blick auf die Details und erfahren Sie, wie diese Änderungen Ihre Arbeit beeinflussen können.
Stand: 10.06.2025
Hinweis: Alle Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind in roter Schrift kenntlich gemacht.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die aktuellen Durchschnittskostensätze für Maßnahmen nach § 45 SGB III und § 16k SGB II veröffentlicht. Diese dienen als Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen wie der Heranführung an den Arbeitsmarkt, Unterstützung zur Selbstständigkeit und Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen. Je nach Maßnahme variieren die Kostensätze zwischen Einzel- und Gruppenmaßnahmen, mit einem Stundensatz von bis zu 77,70 €.
Zur Veröffentlichung
Stand: 01.07.2024
Die Bundesagentur für Arbeit hat die neuen Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Diese gelten ab dem 1. Juli 2024 und umfassen zahlreiche Bildungsbereiche, von Schweißtechnik bis hin zu Fahrerausbildungen und Umschulungen. Sie dienen als Grundlage für die Finanzierung solcher Maßnahmen, wobei Schwellenwerte bei besonderen Qualifikationen Anwendung finden. Die neuen Kostensätze ermöglichen eine bessere Planung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten.
Zur Veröffentlichung
Stand: 01.07.2024
Unter Aktuelles finden Sie weitere aktuelle Meldungen.
Unparteilichkeitserklärung
In der Zertifizierung achten wir streng auf die Gleichbehandlung aller Kunden. Wenn ein Kunde von uns Vorschläge zur Schulung, Beratung, Literatur oder sonstige Empfehlungen erhält, sind diese stets kostenlos und führen keinesfalls zu einer Bevorzugung bei der Zertifizierung.