Willkommen bei der TQCert GmbH

Zertifizierungsstelle Kassel


Die TQCert GmbH ist eine Zertifizierungsstelle in Kassel. Gegründet im Jahr 2008, zählen wir inzwischen in manchen Bereichen zu den führenden Anbietern von Zertifizierungen. Wir sind akkreditiert von der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH, beliehene Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK.

Unsere Leistungen

  • Wir zertifizieren Unternehmen bezüglich der Konformität Ihres Qualitätsmanagementsystems mit der Norm ISO 9001.
  • Wir zertifizieren Bildungsträger und deren Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV. Hierzu zählen alle Schulungsanbieter der Arbeitsförderung, Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten, Anbieter von Teilqualifikationen, Umschulungsträger, WfbM.
  • Wir zertifizieren/präqualifizieren Leistungserbringer für Abgabe von Hilfsmitteln nach §126 SGB V.
  • Wir zertifizieren Personen, die festgelegte Kompetenzanforderungen erfüllen und dies in einer Prüfung nachgewiesen haben. Zum Beispiel Qualitätsfachpersonal.


In allen Bereichen sind wir stolz auf das Lob, das wir über unsere Arbeit von Kundenseite und auch aus der Aufsicht erhalten. Dies ist unser Ansporn für die weitere Sorgfalt und Verlässlichkeit bei unserer Arbeit.

Hier geht es zur Präqualifizierungsstelle der TQCert GmbH.


Kontakt

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Rufen Sie uns an, wir helfen gerne.


Aktuelles

 

Wechsel Ihrer Trägerzertifizierung: Mit TQCert einfach und sicher

1. Warum Bildungsträger derzeit wechseln

Viele Träger stehen aktuell vor der Herausforderung, dass ihre bisherige Zertifizierungsstelle:

  • schließt oder fusioniert
  • nicht mehr den gewünschten Qualitäts‑ oder Serviceanspruch erfüllt

Umso wichtiger ist es, dass Ihre Zulassung ohne Unterbrechung weiterläuft. Die TQCert GmbH bietet Ihnen dafür einen professionellen, schnellen und verlässlichen Wechselprozess.

2. Unser Angebot: Ein reibungsloser Übergang zur TQCert GmbH

Einfaches und strukturiertes Übernahmeverfahren: Der Wechsel Ihrer Trägerzulassung erfolgt bei uns transparent, klar strukturiert und ohne unnötige Hürden. Wir übernehmen Ihre relevanten Unterlagen, koordinieren alle notwendigen Schritte und stellen sicher, dass Ihre Zulassung nahtlos fortgeführt wird.

Transparente Kosten, ohne Überraschungen: Sie erhalten ein nachvollziehbares Angebot mit fairer, klarer Kalkulation. So haben Sie volle Planungssicherheit von Anfang an.

Professionelle Begleitung durch ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter: Unsere Mitarbeiter begleiten Sie persönlich durch den gesamten Wechsel. Kompetent, zuverlässig und jederzeit ansprechbar.

3. Jetzt handeln und rechtzeitig anfragen

Wechselprozesse unterliegen häufig bestimmten Fristen. Daher empfehlen wir: Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Ihren Übergang optimal planen und Unterbrechungen Ihrer Zulassung vermeiden können.

4. Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Langjährige Erfahrung in der Zertifizierung (seit 2008)
  • Langjährige Expertise: Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung
  • Schneller, klarer und unkomplizierter Wechselprozess
  • Möglichkeit der Kombizertifizierung (AZAV & DIN EN ISO 9001)
  • Sichere und verlässliche Fortführung Ihrer Zulassung
  • Faire, transparente Preisgestaltung
  • Persönliche Betreuung durch ein starkes, erfahrenes Team aus der Branche
  • Unterstützung bei jedem Schritt des Verfahrens

5. TQCert GmbH: Ihr verlässlicher Partner für den Zertifizierungswechsel

Wenn Sie einen professionellen, kundenorientierten und sicheren Partner für den Wechsel Ihrer Trägerzertifizierung suchen, sind Sie bei der TQCert GmbH genau richtig.

Kontaktieren Sie uns, wir kümmern uns um den Rest.

Stand: 10.02.2026

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat den Umsetzungshinweis 1/2026 mit Gültigkeit ab 15.01.2026 bekannt gemacht.

Dieser ersetzt die Umsetzungshinweise 1/2016 (Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber / Betriebliche Lernphasen) sowie 2/2016 (Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde) und gilt für Maßnahmezulassungen ab 01.07.2025.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Umsetzungshinweis 1/2026

Auch wenn formal der Umsetzungshinweis 1/2026 mit Gültigkeit ab 15.01.2026 anzuwenden ist, folgt er inhaltlich der letztmalig angepassten Beiratsempfehlung (Stand: 10.06.2025). Es ergibt sich durch den Umsetzungshinweis grundsätzlich kein neuer Sachverhalt.

Die gesetzliche Grundlage für die Anwendung ergibt sich aus § 6 Absatz 2 AZAV, wonach die  Bundesagentur für Arbeit  den fachkundigen Stellen Umsetzungshinweise zur Verfügung stellen kann, die diese bei der Prüfung berücksichtigen. Sie hat dabei die Empfehlungen des Beirats nach § 182 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Stand: 16.01.2026

 

Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III verfügbar

Die aktuellen Empfehlungen des Beirats zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem SGB III bieten aktualisierte Richtlinien, um die Qualität und Einheitlichkeit bei der Arbeitsmarktintegration und Weiterbildung zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben sind Neuerungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Träger- und Maßnahmezulassung im Rahmen der Arbeitsförderung. Werfen Sie einen Blick auf die Details und erfahren Sie, wie diese Änderungen Ihre Arbeit beeinflussen können.

Empfehlungen des Beirats

Stand: 10.06.2025

Hinweis: Alle Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind in roter Schrift kenntlich gemacht.

 

Unter Aktuelles finden Sie weitere aktuelle Meldungen.

Unparteilichkeit

Unparteilichkeitserklärung


In der Zertifizierung achten wir streng auf die Gleichbehandlung aller Kunden. Wenn ein Kunde von uns Vorschläge zur Schulung, Beratung, Literatur oder sonstige Empfehlungen erhält, sind diese stets kostenlos und führen keinesfalls zu einer Bevorzugung bei der Zertifizierung.