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Unsere Leistungen
Hier geht es zur Präqualifizierungsstelle der TQCert GmbH.
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Rufen Sie uns an, wir helfen gerne.
1. Warum Bildungsträger derzeit wechseln
Viele Träger stehen aktuell vor der Herausforderung, dass ihre bisherige Zertifizierungsstelle:
Umso wichtiger ist es, dass Ihre Zulassung ohne Unterbrechung weiterläuft. Die TQCert GmbH bietet Ihnen dafür einen professionellen, schnellen und verlässlichen Wechselprozess.
2. Unser Angebot: Ein reibungsloser Übergang zur TQCert GmbH
Einfaches und strukturiertes Übernahmeverfahren: Der Wechsel Ihrer Trägerzulassung erfolgt bei uns transparent, klar strukturiert und ohne unnötige Hürden. Wir übernehmen Ihre relevanten Unterlagen, koordinieren alle notwendigen Schritte und stellen sicher, dass Ihre Zulassung nahtlos fortgeführt wird.
Transparente Kosten, ohne Überraschungen: Sie erhalten ein nachvollziehbares Angebot mit fairer, klarer Kalkulation. So haben Sie volle Planungssicherheit von Anfang an.
Professionelle Begleitung durch ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter: Unsere Mitarbeiter begleiten Sie persönlich durch den gesamten Wechsel. Kompetent, zuverlässig und jederzeit ansprechbar.
3. Jetzt handeln und rechtzeitig anfragen
Wechselprozesse unterliegen häufig bestimmten Fristen. Daher empfehlen wir: Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Ihren Übergang optimal planen und Unterbrechungen Ihrer Zulassung vermeiden können.
4. Ihre Vorteile auf einen Blick
5. TQCert GmbH: Ihr verlässlicher Partner für den Zertifizierungswechsel
Wenn Sie einen professionellen, kundenorientierten und sicheren Partner für den Wechsel Ihrer Trägerzertifizierung suchen, sind Sie bei der TQCert GmbH genau richtig.
Kontaktieren Sie uns, wir kümmern uns um den Rest.
Stand: 10.02.2026
Dieser ersetzt die Umsetzungshinweise 1/2016 (Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber / Betriebliche Lernphasen) sowie 2/2016 (Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde) und gilt für Maßnahmezulassungen ab 01.07.2025.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Umsetzungshinweis 1/2026
Auch wenn formal der Umsetzungshinweis 1/2026 mit Gültigkeit ab 15.01.2026 anzuwenden ist, folgt er inhaltlich der letztmalig angepassten Beiratsempfehlung (Stand: 10.06.2025). Es ergibt sich durch den Umsetzungshinweis grundsätzlich kein neuer Sachverhalt.
Die gesetzliche Grundlage für die Anwendung ergibt sich aus § 6 Absatz 2 AZAV, wonach die Bundesagentur für Arbeit den fachkundigen Stellen Umsetzungshinweise zur Verfügung stellen kann, die diese bei der Prüfung berücksichtigen. Sie hat dabei die Empfehlungen des Beirats nach § 182 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Stand: 16.01.2026
Die aktuellen Empfehlungen des Beirats zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem SGB III bieten aktualisierte Richtlinien, um die Qualität und Einheitlichkeit bei der Arbeitsmarktintegration und Weiterbildung zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben sind Neuerungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Träger- und Maßnahmezulassung im Rahmen der Arbeitsförderung. Werfen Sie einen Blick auf die Details und erfahren Sie, wie diese Änderungen Ihre Arbeit beeinflussen können.
Stand: 10.06.2025
Hinweis: Alle Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind in roter Schrift kenntlich gemacht.
Unter Aktuelles finden Sie weitere aktuelle Meldungen.
Unparteilichkeitserklärung
In der Zertifizierung achten wir streng auf die Gleichbehandlung aller Kunden. Wenn ein Kunde von uns Vorschläge zur Schulung, Beratung, Literatur oder sonstige Empfehlungen erhält, sind diese stets kostenlos und führen keinesfalls zu einer Bevorzugung bei der Zertifizierung.